Die Brauereigeschichte ist eine der ältesten Geschichten von Grünhainichen. Dem Lehnrichter Michael Richter zu Grünhainichen wurde 1544 von Kurfürst Moritz von Sachsen erlaubt, „jährlich 36 Scheffel Zschopauer Maß zu verbrauen“. Dies geht aus den Lehnbriefen hervor, welche in den Kursächsischen Amtserbbüchern zusammengefasst sind. Die gebraute Menge Bier durfte dann in der Lehngerichtsschänke ausgeschenkt werden. Die Brauerei, die sich in unmittelbarer Nähe des Lehngerichtes (Vierseitenhof der heutigen Chemnitzer Straße 28) befand, konnte also auf eine uralte Tradition bis ins 16. Jahrhundert hinein zurückblicken, wobei dies nur die schriftlich nachweisbaren Daten sind, vermutlich wurde noch früher Bier gebraut.
Hier am Standort war die letzte Station des Grünhainichener Brauereiwesens. Im Brandversicherungskataster von 1854 wurde der Umzug von Braugerätschaften wie z.B. Maischebottich und Wasserbottich vom Gebäude der Brauerei am Lehngericht, der heutigen Gartenstr. 2, hierher an diesen Standort vermerkt. Das Gebäude der Brauerei, die sich nun hier befand, musste also schon fertig gebaut gewesen sein, sodass die Gerätschaften, die zum Brauen notwendig waren, hier einziehen konnten. Ein Baubeginn um 1850 ist demnach sehr realistisch anzunehmen.
Braumeister Karl Heinrich Linke wurde 1854 als Brauereibesitzer im Brandkataster genannt. Ihm folgte 1864 Klemens Ferdinand Köhler. 1876 wurde Friedrich Luis Philipp im Steuerregister als Braumeister aufgeführt. Er und später seine Witwe Anna Philipp führten die Brauerei bis zum Schluss weiter. Nach 1900 ist uns eine Brauereivereinigung mit Augustusburg in Form einer GmbH bekannt, ehe dann um 1920 die Bierproduktion leider zum Erliegen kam.
Eine zwingend von allen Grundstücksbesitzern zu unterzeichnende Polizeiverordnung der Gemeinde von 1922 wurde von den Brauereibesitzern nicht unterschrieben, was auf das Ende der hier ansässigen Brauerei schließen lässt.
Der ehemals links von uns stehende technische Gebäudekomplex der Bierproduktion wurde abgerissen, die jetzt hier noch zu sehenden 3 zusammenstehenden Wohnhäuser sind aus dem Versand-, Lager- und Verwaltungstrakt der ehemaligen Brauerei Grünhainichen entstanden.
Aus den zur Brauerei gehörenden Brauereiteichen am Standort der jetzigen Grundschule entstand das Grünhainichener Freibad, das 1926 eröffnet wurde.
Diese Materialien sind nur hier digital verfuegbar – auf der Tafel selbst ist dafuer kein Platz.
weitere Materialien zur Grünhainichener Brauerei:

Logo der Brauerei

Brandversicherungskataster 1854: Anmerkung zur Ortslistennummer 2 (ehemaliges Brauereigebäude am Lehngericht, jetzt Gartenweg 10): Die unter dieser Nummer abgebrannten Gebäude und Gegenstände sind unter Nr. 72 E errichtet worden

Brandversicherungskataster 1854: Anmerkung zur Ortslistennummer 72 E (dieses Gebäude):
- e: der Maischebottich
- f: die englischen Darrhorden
- g: der Wasserbottich
Die Gegenstände Sub e, f und g, welche zeither unter No 2 Sub a, b und c lt. des 39. Nachtrags zum alten Kataster versichert waren, sind unter 13. Mai 1853 abgebrannt und solange hier fortzuführen, bis die Verwendung der erhaltenen Brandschädenvergütungen in die neu angeschafften Gegenstände nachgewiesen worden ist.


