Genau wie das links von uns stehende größere Armenhaus war dieses deutlich kleinere Haus mit der Ortslistennummer 20 im Besitz der Gemeinde Grünhainichen und wurde als Armenhaus genutzt. Es wurde aber vor dem großen Armenhaus erbaut, da dieses den Buchstabenzusatz B in der Ortslistennummer trägt, was bei Lückenbebauung in bestehender Gebäudeanordnung verwendet wurde. Ein Baujahr um 1800 ist sehr realistisch für dieses Haus anzunehmen.
Da das kleine Armenhaus nur eine sehr begrenzte Zahl von wenig begüterten Personen aufnehmen konnte, musste die Gemeinde um 1850 zu dem Entschluss gekommen sein, das große Armenhaus noch neben das Kleine zu bauen, da die Kapazität nicht ausreichte.
Ein Beweis, dass die Gemeinde Bauherr für dieses kleine Haus gewesen war, kann — Stand heute — nicht erbracht werden. Vermutlich hatte die Gemeinde dieses bestehende, frei gewordene Haus käuflich erworben und als erstes Armenhaus umgewidmet. Dann könnte das Haus sogar noch einige Jahre eher gebaut worden sein als um 1800.
Nach dem Bau des großen Armenhauses um 1850 war dann nachweislich 1876 der Grünhainichener Totengräber Ernst Julius Nestler hier wohnhaft. Er hatte ein durchschnittliches Einkommen und die Armenhausphase dieses Gebäudes war offensichtlich nun zu Ende. Dies ist in den Akten des Heberegisters (Steuerregister) nachzuvollziehen.
Aus Akten von 1899 ist ersichtlich, dass ein Schuppen durch einen Anbau ersetzt wurde.
Etwa 1910 verkaufte die Gemeinde die beiden nebeneinanderstehenden Armenhäuser. Sie werden bis heute als Privatwohnhäuser genutzt. Sehr schön ist, dass das Fachwerk erhalten geblieben ist. Der „Uhlig Walter“, ein Grünhainichener Original, wohnte bis in die 2000er Jahre hier im Haus, gemeinsam mit seiner Mutter.

