Das Lehngericht

Alte Hausnummer: 1
T-Nr.: G46

Das Lehngericht

Alte Hausnummer: 1
T-Nr.: G46

Der sich heute im Besitz von Fam. Winkler befindende Vierseitenhof ist eines der ältesten bebauten Grundstücke von Grünhainichen. Im großen Wohngebäude des Gutes befand sich das Lehngericht. Abgetrennt von den anderen 3 Gebäuden (Stall, Scheune, Wagen- und Geräteschuppen) wohnte der Lehnrichter mit seiner Familie und dem Dienstpersonal.

In einem besonders großen Raum wurde Gericht gehalten.

Das heute noch als Vierseitenhof erhaltene Bauerngut war aber nur ein Teil des riesigen Lehngerichtsareals. Die Schänke mit Tanzsaal, die Brauerei mit Hopfentenne und eine Schmiede gehörten ursprünglich auch noch zum Lehngericht. Ungefähr doppelt so groß wie heute war das Areal des Lehngerichtes, ohne Landwirtschaftsfläche, nur die Gebäudegrundstücke betrachtet.

Im Lehnbrief von Herzog Moritz wurde 1544 dem Lehnrichter zu Grünhainichen, Michael Richter, erlaubt, eine gewisse Menge Bier zu brauen und in seiner Schänke auszuschenken. Auch Dienste im Kriegsfall sowie Steuer- und Abgabenregelungen wurden detailliert aufgeführt. Dies war nach der Ersterwähnung des Ortes Grünhainichen von 1349 einer der frühesten urkundlichen Nachweise.

In den nächsten 3 Jahrhunderten wurde in den Kirchenbüchern von Waldkirchen, wozu Grünhainichen kirchlich betrachtet damals gehörte, fortwährend von Geburten, Taufen, Todesfällen, Hochzeiten und Patenschaften im Zusammenhang mit dem Lehngerichtsbesitzer berichtet. Aber auch im Lehngericht arbeitende Leute wie Schäfer, Schänkwirte, Fleischer, Fuhrmänner, Mägde, Schmiede, Tagelöhner, Bauern usw. wurden genannt.

In allen ab ca. 1780 existierenden historischen Akten von Grünhainichen wurde immer das Lehngericht als Nummer 1 aufgeführt. Unsere Vorfahren haben damit dem damals wichtigsten Zentrum des Ortes ihren Respekt gezollt. Um 1850, nach der Gemeindereform in Sachsen, wurden die Schänke, die Brauerei und die Schmiede vom großen Grundstück abgetrennt und der heutige Vierseitenhof blieb erhalten. Nach einem Großbrand 1873 wurde das Wohngebäude wieder aufgebaut. Der direkte Vorfahre der heutigen Besitzer, Karl Julius Marganus, erwarb 1914 das Gut, welches auch heute noch im Sprachgebrauch unseres Ortes „Marganushof“ genannt wird.

Im 20. Jahrhundert haben 2 Weltkriege und die Zwangseingliederung in die DDR-LPG dem grundlegenden Charakter des Vierseitenhofes glücklicherweise nichts anhaben können, sodass wir im Großen und Ganzen das Lehngericht wie vor etwa 400 bis 500 Jahren heute noch betrachten können.

Der sich heute im Besitz von Fam. Winkler befindende Vierseitenhof ist eines der ältesten bebauten Grundstücke von Grünhainichen. Im großen Wohngebäude des Gutes befand sich das Lehngericht. Abgetrennt von den anderen 3 Gebäuden (Stall, Scheune, Wagen- und Geräteschuppen) wohnte der Lehnrichter mit seiner Familie und dem Dienstpersonal.

In einem besonders großen Raum wurde Gericht gehalten.

Das heute noch als Vierseitenhof erhaltene Bauerngut war aber nur ein Teil des riesigen Lehngerichtsareals. Die Schänke mit Tanzsaal, die Brauerei mit Hopfentenne und eine Schmiede gehörten ursprünglich auch noch zum Lehngericht. Ungefähr doppelt so groß wie heute war das Areal des Lehngerichtes, ohne Landwirtschaftsfläche, nur die Gebäudegrundstücke betrachtet.

Im Lehnbrief von Herzog Moritz wurde 1544 dem Lehnrichter zu Grünhainichen, Michael Richter, erlaubt, eine gewisse Menge Bier zu brauen und in seiner Schänke auszuschenken. Auch Dienste im Kriegsfall sowie Steuer- und Abgabenregelungen wurden detailliert aufgeführt. Dies war nach der Ersterwähnung des Ortes Grünhainichen von 1349 einer der frühesten urkundlichen Nachweise.

In den nächsten 3 Jahrhunderten wurde in den Kirchenbüchern von Waldkirchen, wozu Grünhainichen kirchlich betrachtet damals gehörte, fortwährend von Geburten, Taufen, Todesfällen, Hochzeiten und Patenschaften im Zusammenhang mit dem Lehngerichtsbesitzer berichtet. Aber auch im Lehngericht arbeitende Leute wie Schäfer, Schänkwirte, Fleischer, Fuhrmänner, Mägde, Schmiede, Tagelöhner, Bauern usw. wurden genannt.

In allen ab ca. 1780 existierenden historischen Akten von Grünhainichen wurde immer das Lehngericht als Nummer 1 aufgeführt. Unsere Vorfahren haben damit dem damals wichtigsten Zentrum des Ortes ihren Respekt gezollt. Um 1850, nach der Gemeindereform in Sachsen, wurden die Schänke, die Brauerei und die Schmiede vom großen Grundstück abgetrennt und der heutige Vierseitenhof blieb erhalten. Nach einem Großbrand 1873 wurde das Wohngebäude wieder aufgebaut. Der direkte Vorfahre der heutigen Besitzer, Karl Julius Marganus, erwarb 1914 das Gut, welches auch heute noch im Sprachgebrauch unseres Ortes „Marganushof“ genannt wird.

Im 20. Jahrhundert haben 2 Weltkriege und die Zwangseingliederung in die DDR-LPG dem grundlegenden Charakter des Vierseitenhofes glücklicherweise nichts anhaben können, sodass wir im Großen und Ganzen das Lehngericht wie vor etwa 400 bis 500 Jahren heute noch betrachten können.

Grünhainichener Heimatverein e.V.; Text: Olaf Wolfeil; Bilder: Grünhainichener Heimatverein e.V. (links), SLUB Dresden Deutsche Fotothek (rechts)